Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie finden auf alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen Anwendung. Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen.

2. Angebot und Abschluß

2.1 Alle Angebote sind freibleibend.

2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für
bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

3. Lieferfristen und Verzug

3.1 Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des Verkäufers oder eine mündliche Zusage der Geschäftsleitung bzw. unbeschränkbar bevollmächtigter Personen des Verkäufers vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur
als annähernd vereinbart.

3.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist auf jeden Fall vorbehalten.

3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

3.4 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht, kann der Käufer zurücktreten.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Versand, Gefahrübergang und Verpackung

4.1 Versandweg und -mittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach transporttechnischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt.

4.2 Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 447 BGB), und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

4.3 Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht statthaft.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in Euro zuzüglich Versandkosten. Eventuelle Skontizusagen gelten nur für den Fall, daß sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet und keine weiteren Rabatte vereinbart wurden.

5.2 Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.

5.4 Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der geltend gemachte Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw. des gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.

5.5 Für die Druckdienstleistungen von Kundendateien, welche von einem Kooperationsgrafiker von DecalPrint.de angeliefert werden wird als Zahlungsart ausschließlich Vorauskasse akzeptiert.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer Zahlungen auf von ihm besonders bezeichnete Forderungen leistet. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch den Verkäufer begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.

6.2 Der Käufer hat den Verkäufer über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort
zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Absätzen 6.4 und 6.5 auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

6.3 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zu den anderen verkauften Waren abgetreten.

6.4 Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, der Verkäufer widerruft die Einzugsermächtigung in den in Absatz 5.5 genannten Fällen. Auf Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an diesen zu unterrichten – sofern der Verkäufer dies nicht selbst tut – und ihm die zum Einzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, daß dem Verkäufer dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig.

6.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

7. Mängelrüge und Gewährleistung

7.1 Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

7.2 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung des Rechnungsbetrages für fehlerhafte Stücke.

7.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.

7.4 Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

7.5 Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Bei Mangelfolgeschäden kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur insoweit verlangen, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gerade gegen die Mangelfolgeschäden abzusichern.

7.6 Eine Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.

7.7 Extra-Artikel (Besorgungen) und Artikel, die seit der Lieferung geändert wurden, können weder umgetauscht noch gutgeschrieben werden.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

8.1 Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch den Verkäufer oder eines seiner Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich seine Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer
und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren 25 Monate nach dem Empfang der Ware durch den Käufer.

8.2 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

8.3 DecalPrint.de haftet nicht für fehlerhaft angelieferte druckfertige Dateien von Kooperationsgrafikern, freien Garfikern und Kunden. Das betrifft fehlende Grafiken, falsche Farbeinstellungen und Fehler in Text und Bild. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Materialbeschaffenheit und die Qualität des Ausdrucks.

9. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, daß der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen.
10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten (einschl. Scheck- und Wechselklagen) ist der Hauptsitz des Verkäufers.

11. Weiterverkauf
Jeglicher Weiterverkauf der von DecalPrint.de erstellten Decals bedarf einer schriftlichen Genemigung.
Der Weiterverkauf der von DecalPrint.de erstellten Decals über Internet-Auktionshäuser ist untersagt.
Der Verkauf von Modellen, welche mit unseren Decals beschriftet wurden, über Internet-Auktionshäuser ist von uns zu authorisieren. Direkt vom Kunden angelieferte Dateien, bei denen DecalPrint.de lediglich die Druckdienstleistung ausführt, sind davon ausgenommen.

12. Marken- und Urheberrechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere aber nicht abschließend Marken und/oder Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat DecalPrint.de von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen und alle dadurch entstehenden Kosten von DecalPrint.de unverzüglich zu übernehmen.

13. Dateiübergang
Vom Kooperationsgrafiker erstellte Grafikdateien gehen ins Eigentum von DecalPrint.de über und sind nur bedingt zur Freigabe vorgesehen. DecalPrint.de garantiert Ihnen jederzeit den gewünschten Nachdruck. DecalPrint.de behält sich vor vom Kooperationsgrafiker gefertigte Dateien im Onlinearchiv für bereits erstellte Beschriftungen abzubilden. Mit der Beauftragung der grafischen Neuerstellung beim Kooperationsgrafiker erkennen Sie das an.
Direkt vom Kunden angelieferte Dateien, bei denen DecalPrint.de lediglich die Druckdienstleistung ausführt, sind davon ausgenommen.

Dresden, 01.01.2015

DecalPrint.de

Carsten Glaubitz

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